Für den Brandschutz gibt es kein einzelnes Gesetz. Seine rechtlichen Grundlagen basieren auf einer Vielzahl von Vorschriften und Anforderungen aus unterschiedlichen Bereichen wie Arbeitsschutz – von dem der betriebliche Brandschutz ein Teil ist –, Bauvorschriften, Vorschriften von Berufsgenossenschaften, landesrechtliche Verordnungen der zuständigen Innenministerien und privatrechliche Forderungen der Feuerversicherungen.
Verantwortlich für den Brandschutz sind grundsätzlich Bauherren, Gebäudebetreiber und Arbeitgeber. Unterschiedliche rechtliche Grundlagen fordern beispielsweise die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der brandschutztechnischen Gebäudeausstattungen oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Aktuelle Informationen zu Normen und Norm-Entwürfen zum Brandschutz und viele weitere Informationen finden Sie unter www.feuertrutz.de, einem führenden Medienhaus für Fachinformationen zum vorbeugenden Brandschutz.
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Brandschutz Claus
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