Die rechtliche Grundlage des baulichen Brandschutzes wird durch das länderspezifische Bauordnungsrecht abgebildet. Bei Neubauten oder baulichen Veränderungen an Bestandsgebäuden werden die Maßnahmen entsprechend im Brandschutznachweis oder in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept im Zuge eines Bauantragsverfahrens beschrieben und mittels Brandschutzplänen visualisiert.
Bauliche Maßnahmen in Gebäuden können sehr umfangreich sein. So gehören im Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept die Beschreibung der einsetzbaren Baustoffe mit ihrem Brandverhalten und ihren Bauteilen hinsichtlich des Feuerwiderstands dazu. Auch mögliche Aufteilungen in Brandabschnitte mit Brandwänden und Feuerschutzabschlüssen müssen beschrieben werden, ebenso wie Leitungs- und Lüftungsanlagen mit Durchführungen durch Wände und Decken (Brandschott).
Die Flucht- und Rettungswege werden hinsichtlich der Wegeführung und der erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen und Möglichkeiten zur Entrauchung geplant. Weiterhin sind Anforderungen an aktive Brandbekämpfung, zum Beispiel durch Sprinkleranlagen zu berücksichtigen oder spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztüren oder -tore oder der Einsatz spezieller Leitungen mit Funktionserhalt ebenfalls dem baulichen Brandschutz zugeordnet.
Brandschutz Claus
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