Der organisatorische beziehungsweise betriebliche Brandschutz umfasst unter anderem Maßnahmen zur Rettung von Personen und zur Schadensbegrenzung. Auch alle Maßnahmen, die eine Brandentstehung minimieren und bauliche sowie anlagentechnische Brandschutzvorkehrungen funktionstüchtig halten, zählen zum organisatorischen Brandschutz. Die Notwendigkeit des organisatorischen Brandschutzes ergibt sich beispielhaft aus Sonderbauvorschriften, dem Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften.
Brandschutz Claus
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